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Vorteile lizenzierter Broker für Optionen

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Optionen Test

Optionen Broker weisen heute in den meisten Fällen eine Lizenz vor. Tradern wird im Brokervergleich stets geraten, darauf zu achten. Die aus der Lizenz folgende Regulierung durch eine Finanzaufsichtsbehörde wird inzwischen in diesem Sektor sogar als nötige Bedingung betrachtet. Warum ist das so, und was unterscheidet die lizenzierten Optionen Broker von den Unternehmen ohne Lizenz?

Das lässt sich unter anderem durch die Vorgaben der CySec erklären. Die zypriotische Finanzaufsichtsbehörde ist für sehr viele Optionen Broker zuständig, weil sich diese aus steuerlichen Gründen sehr gern im EU-Staat Zypern ansiedeln.

Was leisten Finanzaufsichtsbehörden wie die CySec?

fragezeichenFinanzaufsichtsbehörden wie die CySec (Cyprus Securities-and Exchange Commission) müssen über die Einhaltung von Mindeststandards und Richtlinien wie der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID wachen, welche der EU-Staat Zypern ratifiziert hat. Die MiFID wurde 2004 ausgearbeitet und muss seit 2007 von den Staaten der Europäischen Union eingehalten werden. Sie sieht eine strenge Überwachung der Finanzdienstleister und Banken vor, soll den europaweiten Kapitalverkehr unter harmonisierten Bedingungen ermöglichen und den Anlegerschutz stärken. Broker müssen darauf achten, dass ihre Kunden vorgeschlagene Finanzprodukte verstehen, sie müssen beste Orderausführungen garantieren, Orders dokumentieren (für einen Streitfall wichtig) und eigene Interessen am Geschäft offenlegen. Diese Regeln gelten für alle Aufsichtsbehörden und haben zu einer Angleichung der Finanzmarktaufsicht in Europa geführt. Lange galt das Regulierungsumfeld in Zypern als etwas nachlässig, Trader vertrauten eher deutschen oder britischen Brokern, weil die Behörde dieser Länder wohl etwas genauer hinschauen. Doch die CySec hat im Sommer 2015 ihre Regeln deutlich verschärft und geht streng gegen Verstöße von Brokern vor – mit Strafzahlungen und nötigenfalls mit dem Entzug oder der Verweigerung einer Lizenz. Unter anderem ist es nicht mehr möglich, auf Zypern eine Briefkastenfirma zu eröffnen, CySec-Beamte schauen sich die Büros der Broker an.

Was wäre von einem Broker ohne Lizenz zu halten?

boerseDie Lizenz ist nach wie vor nicht vorgeschrieben. Es mag seriöse und leistungsfähige Broker ohne Lizenz geben, gerade kurz nach ihrer Gründung ist diese Lizenz nicht sofort zu bekommen. Doch ohne die entsprechende Regulierung müssen Trader anonymen Webseiten vertrauen, bei einem Streit mit dem Broker hätten sie eine sehr schwache Rechtsposition. Als noch gefährlicher erscheint die mögliche Brokerinsolvenz, um die sich Kunden eines lizenzierten zypriotischen Brokers wenig Gedanken machen müssen – wenn ihr beim Broker angelegtes Kapital 20.000 Euro nicht übersteigt. Die CySec wacht nämlich nicht nur über die Einhaltung der MiFID-Richtlinie und des nationalen Investmentgesetzes, das rund 200 Seiten umfasst. Sie verlangt auch die Implementierung von Mechanismen zur Einlagensicherung (siehe weiter unten). Schon die reine Kontrolle des finanziellen Backgrounds von Brokern schafft Vertrauen. Unter anderem fordert die CySec:

  • Ein Broker muss stets über so viel Eigenkapital verfügen, dass eine Insolvenz auszuschließen ist. Das Betriebsvermögen muss also die Verbindlichkeiten deutlich übersteigen. Broker sind diesbezüglich zu unaufgeforderten Meldungen an die CySec verpflichtet, wenn sich an diesem Zustand etwas ändert.
  •  Bei einer finanziellen Schieflage des Brokers setzt die CySec eine kurze Frist zum Ausgleich.
  •  Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, verliert der Broker seine Lizenz.
  • Den Lizenzentzug veröffentlicht die CySec auf ihrer Homepage.
  • Schon eine Vernachlässigung der Berichtspflicht an die CySec führt zum Lizenzentzug.

Nicht lizenzierte Broker aus Übersee oder mit einem Sitz in irgendeinem Steuerparadies kommen an diese Standards nicht annähernd heran. Auf den Malediven genügt es, als Broker einen Gewerbeschein zu beantragen und eine Internetseite plus Bankkonto einzurichten. Die Kunden zahlen dann auf dieses Konto ein. Wenn der Broker in Schieflage gerät, wozu schon ein milder Crash am Markt oder eine mangelnde technische Ausrüstung des Brokers genügen, dürfte das Geld der Kunden weg sein. Sollten diese Auszahlungen beantragen, gibt es unter fadenscheinigen Vorwänden („unvollständige Dokumente“) kein Geld. Die schwarzen Schafe der Branche lassen sich daher bewusst auf paradiesischen Inseln ohne staatliche Kontrollen nieder. Aus diesem Grund ist von Brokern ohne Lizenz abzuraten.

Behördliche Vorgaben dienen dem Kundenschutz

lupeDie regulatorischen Auflagen der Behörden gegenüber lizenzierten Brokern reichen sehr weit, sie betreffen auch Neukundenboni und Interessenskonflikte. Anfang 2014 untersagte die CySec bestimmte Bedingungen für Neukundenboni, die eine Rückzahlung der Ersteinlage eines Kunden erschweren. Kundeneinlagen sind nach einer aktuellen CySec-Auflage jederzeit und bedingungslos auszuzahlen. Dass die CySec gegenüber der Bonus-Politik interveniert, beweist die Ernsthaftigkeit ihrer Kontrollen. Noch wichtiger ist wohl die Auflage für zypriotische Broker, sich dem Investor Compensation-Fund (ICF) anzuschließen. Dieser ist ein freiwilliger Zusammenschluss von zypriotischen Banken und Brokern zum Zwecke der Einlagensicherung. Kundengelder werden zu mindestens 90 % bis zur Einlage von 20.000 Euro geschützt, auch wenn ihr Broker insolvent gehen sollte. Die Funktion des ICF ist in etwa vergleichbar mit der EdW (deutsche “Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen”). Auch hier handelt es sich um einen privaten Zusammenschluss von Banken und Finanzdienstleistern, eine Staatsgarantie ist es nicht. Jedoch gelten diese privaten Fonds als sehr sicher. So eine Art von Schutz kann nur ein lizenzierter Broker bieten.

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